Berlin, 24.01.2017 – Jetzt können die Sektkorken knallen. Alleinerziehende und ihre Kinder haben heute Grund zum Feiern! Nach monatelangem Ringen haben sich Bund, Länder und Kommunen auf einen Kompromiss beim Ausbau des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Die willkürlich gesetzte Altersgrenze wird fallen, der Unterhaltsvorschuss als Ersatzleistung für nicht gezahlten Unterhalt ab 1. Juli 2017 über das 12. Lebensjahr der Kinder hinaus bis zum 18. Lebensjahr und somit in den meisten Fällen bis zum Ende der Unterhaltspflicht gezahlt.
„Damit erfüllt sich nicht nur eine langjährige Forderung unseres Verbandes, diese Entscheidung ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Bekämpfung der Kinderarmut im Land“, freut sich Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). „Wir sind dankbar und glücklich, dass der Aus­bau des Unterhaltsvorschusses nun endlich kommt“, erklärte sie. Für die alleinerziehenden Eltern – zu 90 Prozent Mütter – von über einer Million Kindern bedeutet das weniger Sorge und Last bei der Sicherung der Exis­tenz ihrer Kinder.

Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für alle unterhaltspflichtigen Väter (und Mütter) ein, damit auch ein Kind getrennter Eltern das allernö­tigste Geld zum Leben hat. Bisher wurde der Vorschuss jedoch nur an Unterzwölfjährige gezahlt und nach spätestens 6 Jahren war Schluss. Mit der neuen Regelung werden nun 46.000 Kinder zwischen 6 und 12 Jahren weiter Unterhaltsvorschuss beziehen können. Auch über das 12. Lebens­jahr hinaus besteht ein Anspruch auf die Ersatzleistung. Dieser wird wirk­sam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Hierdurch werden 75.000 weitere Kinder erreicht. Der VAMV hatte bislang eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert, findet aber: Es ist ein guter Kompromiss!

„Unserer besonderer Dank richtet sich an Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, die sich in den letzten Wochen und Monaten unermüd­lich für den längst überfälligen Ausbau des Unterhaltsvorschusses ein-gesetzt hat“, betont sie, „aber auch an alle anderen Beteiligten, die mit diesem Schritt allen Alleinerziehenden Unterstützung und Anerkennung geben.“

Der VAMV hatte im Vorfeld der Verhandlungen von Regierungs- und Län­dervertreter/innen vergangene Woche gemeinsam mit ver.di einen von 20 Verbänden und Organisationen getragenen Aufruf ins Leben gerufen und mit einem Offenen Brief an die Beteiligten darauf gedrungen, eine gute Lösung zu finden. Innerhalb weniger Tage fand eine begleitende Unter­schriftenkampagne über 40.000 Unterstützer/innen.

 

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entspre­chende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.