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von Elisabeth Küppers, Geschäftsführerin des VAMV Berlin e.V.

Notwendige Voraussetzungen

  • Die Entscheidung der Eltern für ein Wechselmodell ist einvernehmlich.
  • Das Kindeswohls ist sichergestellt und der Kindeswille ist ausreichend berücksichtigt, weil beide Eltern willens und in der Lage sind, über die Belange und Bedürfnisse ihrer Kinder einigermaßen vernünftig zu reden.
  • Die Versorgung der Kinder ist in beiden Haushalten finanziell gesichert. Wenn dazu entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit beider Eltern ein fairer Nachteilsausgleich nötig ist, wird dieser einvernehmlich getroffen (s. dazu auch Unterhalt im Wechselmodell) .
  • In beiden Haushalten steht für die Kinder ausreichender Wohnraum zur Verfügung.

Günstige Voraussetzungen

  • Die Eltern stimmen in wesentlichen Fragen der Erziehung überein.
  • Beide Eltern sind bereit, das Wechselmodell nicht starr zu handhaben, sondern sich den verändernden Erfordernissen anzupassen, ohne dabei das Wohl des Kindes aus den Augen zu verlieren. Nach einer Trennung kann es erst einmal sinnvoll sein, Kontinuität für die Kinder zu gewährleisten und die Übergänge zu anderen Umgangsregelungen schrittweise und behutsam zu gestalten.
  • Die beiden Wohnungen der Eltern liegen nicht weit voneinander entfernt. Hier erspart man den Kindern (und den Eltern) weite Wege zu Kita/Schule und erhält ihnen auch nach dem wöchentlichen Wechsel ihr soziales Umfeld.
  • Beide Eltern schätzen den jeweils anderen Elternteil in seiner Bedeutung für das gemeinsame Kind wert, ungeachtet aller sonstigen Konflikte und Auseinandersetzungen.
  • Die Eltern sind bereit, Einschränkungen in der Lebensführung in Kauf zu nehmen. Dazu gehört z. B. die Notwendigkeit, sich häufig abzusprechen, da wichtige Entscheidungen meist auch den anderen tangieren.
  • Die Eltern können und wollen miteinander reden, um das Bestmögliche für ihr Kind gemeinsam zu erreichen.