Ich bin krank oder muss zu einer Kur/Reha-Maßnahme

Sie haben Anspruch auf Weiterführung des Haushalts und Betreuung des Kindes/der Kinder zu Hause (§ 38 SGB V), wenn Sie

  • aus einem der oben genannten Gründe Ihr Kind nicht selbst betreuen und versorgen können
  • als haushaltführender Elternteil gesetzlich krankenversichert sind
  • kein anderer Erwachsener im Haushalt diese Aufgabe übernehmen kann und
  • Ihr Kind noch nicht zwölf Jahre alt oder behindert ist.

Haushaltshilfe und Betreuung muss mit einer ärztlichen Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden und kann erbracht werden von

  1. einem Hauspflegedienst (es empfiehlt sich, schon vorsorglich bei Sozialstationen in der Nähe des Wohnorts nachzufragen, ob sie diese Betreuung anbieten)
  2. einer Sozialstation oder
  3. einer Privatperson Ihrer Wahl (keine direkten Verwandten).

Meine Krankenkasse hat den Antrag abgelehnt

In diesem Fall können Eltern – insbesondere Alleinerziehende, die aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen für die Haushaltsführung und Betreuung ausfallen, die Betreuung und Versorgung des Kindes/der Kinder im elterlichen Haushalt beim Jugendamt des Wohnorts beantragen (nach § 20 SGB VIII) . Das Kind darf noch nicht 14 Jahre alt sein.

Das Kind ist krank

Ist Ihr Kind krank und noch keine 12 Jahre alt, können Alleinerziehende 20 Arbeitstage Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. In dieser Zeit bekommen Sie Krankengeld.

Aber auch das Jugendamt kann nach § 20 SGB VIII die Kosten für den Einsatz einer Familienpflege zur Betreuung und Versorgung des kranken Kindes bzw. der kranken Kinder  im elterlichen Haushalt übernehmen, wenn Sie arbeiten müssen. Das Jugendamt prüft, ob Verwandte oder Nachbarn zur Verfügung stehen und ob einkommensabhängig eine Kostenbeteiligung erhoben werden kann.

Wenn Ihr Kind ins Krankenhaus muss und aus medizinischen Gründen die Mitaufnahme einer Begleitperson erforderlich ist, haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe, soweit sich weitere Kinder unter 12 Jahren im Haushalt befinden.

Tipp: Erkundigen Sie sich frühzeitig nach Familienpflege- und Sozialstationen in Ihrer Nähe, die auch kranke Kinder betreuen. Bei der Wahl der Krankenkasse geben Sie darauf acht, ob oben beschriebene Leistungen in irgendeiner Form ausgeschlossen sind.

Familienpflegestationen

in Charlottenburg-Wilmersdorf

HorizOnT GmbH – Fachdienst für HaushaltsOrganisationsTraining®und Familienpflege
Familienpflege und Haushalts-Organisations-Training
Klausener Platz 19
14059 Berlin
Telefon: 30 20 58 40
Bieten HaushaltsOrganisationsTraining® für Familien in schwierigen Lebenslagen an sowie Familienpflege/Haushaltshilfe in der Schwangerschaft, im Wochenbett, im Krankheitsfall oder bei Kuraufenthalt. Betreuungsangebot von 3 – 24 Stunden, bei Bedarf auch kurzfristige Vereinbarungen möglich. Der Umfang der Betreuung ist unbefristet.

in anderen Bezirken

aufwärts Familienhilfe e. V.
Dietzgenstr. 20
13156 Berlin
Telefon: (030) 303 400 64 und (0157) 315 43 513
Haushaltshilfe, Kinderbetreuung oder Unterstützung während der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes.

Awo Mitte
Sozial-und Gesundheitsdienst gGmbH
Iranische Straße 5
13347 Berlin
Telefon: 030 8 32 19 30 10

Ambulanter Familienpflegedienst
Schönstedtstraße 7
12043 Berlin
Telefon: 030 62 72 75 80

Diakonie-Pflege
Reinickendorf gGmbH
Alt-Wittenau 32 A
13437 Berlin
Telefon: 030 40 99 93 44

Familienpflege Sabine Wert
Beusselstraße 44 N–Q
10553 Berlin
Telefon: 030 2 13 82 23

NBH Schöneberg e.V.
Ambulante Familienpflege
Holsteinische Straße 30
12161 Berlin
Telefon: 030 85 99 51 27
Leitung: Sylvia Braband-Alkabir

Notmütterdienst
Familien- und Seniorenhilfe e.V.,
Telefon: 847 11 60
Betreuungsangebot auch über Nacht.

Weg der Mitte – Gesundheits- und Ausbildungszentrum
Ganzheitliche Familienhilfe
Ahornstraße 18
14163 Berlin
Telefon: 030 8 14 10 67
fam@wegdermitte.de