Das Berliner Kindertagesbetreuungsgesetz sieht Betreuungsmöglichkeiten vor, die dem nachgewiesenen Bedarf der Eltern entsprechen. Kinder im Alter ab 8 Wochen bis zum Ende der Grundschulzeit können in Kindertagespflege, Krippe, Kindertagesstätten und an Grundschulen betreut werden.

Kita-Navigator für Berlin ist online

Eltern, die einen Kita-Platz für ihre Kinder benötigen, können ab sofort unter der Internetadresse  www.kita-navigator.berlin.de nach freien Plätzen suchen, Anfragen an Kitas stellen und mit Kita-Leitungen Kontakt aufnehmen.

Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter oder -väter. Sie betreuen in der Regel in ihrem eigenen Haushalt bis zu vier Kinder. In Ausnahmefällen werden die Kinder auch in der Wohnung der Eltern betreut. In Tagesgroßpflegestellen können vier bis acht Kinder betreut werden, teilweise in eigens dafür angemieteten Räumen. Diese Betreuungsform ist vorrangig für Kinder unter drei Jahren gedacht, es gibt aber auch Tagesgroßpflegestellen, die Kinder bis zum Schuleintritt betreuen oder Tagespflegeeltern, die im Einzelfall die ergänzende Betreuung von Schulkindern übernehmen.

Was sind Kindertageseinrichtungen?

Tageseinrichtungen (Krippe und Kindergarten) sind Kindertagesstätten, genannt Kita, in denen Kinder bis zur Einschulung gefördert werden. Dabei wird nach dem Alter der Kinder unterschieden zwischen

  • Krippe (acht Wochen bis zu drei Jahren) und
  • Kindergarten (drei Jahre bis zum Schuleintritt).

Viele Einrichtungen decken beide Altersbereiche ab. Sie arbeiten häufig mit Altersmischung und offenen Gruppen.

Eine besondere Form der Kindertagesstätten sind Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten (EKT), auch Kinderläden genannt, die von einem Elternverein getragen werden. Es ist oft üblich, dass Väter und Mütter notwendige „Nebenarbeiten“ wie z. B. die Verwaltung, putzen, kochen oder Vertretungsdienste übernehmen.

In Kindertagesstätten – auch in EKTs – müssen sich Eltern entsprechend ihres Einkommens an den Kosten beteiligen.

Ablauf Kitaplatzsuche

Der erste Schritt zu einem Betreuungsvertrag ist die Beantragung eines Kita-Gutscheins. Seit dem 01.01.2018 hat jedes Kind mit dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung täglich von 5-7 Stunden. Ein Betreuungsumfang von mehr als 7 Stunden wird genauer geprüft und es sind Nachweise über die Arbeits- oder Ausbildungszeit notwendig.

Frühestens 9 Monate vor Betreuungsbeginn, spätestens jedoch 2 Monate vor Betreuungsbeginn muss der Antrag bei der zuständigen Behörde eingehen.

Zu beantragen ist der Kita-Gutschein in dem jeweiligen Jugendamt des Bezirkes, in dem das Kind wohnhaft gemeldet ist.

Das Formular ist zu finden unter: https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/kita-gutschein/

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben beim zuständigen Jugendamt eingereicht werden. Bei alleiniger Sorge muss eine Negativbescheinigung dem Antrag mit beiliegen. Diese ist auch im Jugendamt zu beantragen.

Den „richtigen“ Zeitpunkt einen Kitaplatz zu suchen, gibt es nicht. Jede Einrichtung hat da eigene Vorstellungen und Wünsche. Von „sobald man schwanger ist“ bis „2 Monate vorher melden“ ist alles vorhanden. Relevanter dabei ist eher, die eigene Herangehensweise und die persönliche Suche zu optimieren:

Es bietet sich an, eine Liste zu erstellen, um den Überblick zu behalten, bei welcher Kita man bereits auf der Warteliste steht, welche man noch kontaktieren muss und welche Kita in regelmäßigen Abständen kontaktiert werden möchte. Oft zählt auch eher das persönliche Gespräch, als eine Mail oder eine Anfrage über den jetzt vorhandenen Kita-Navigator. Dieser soll Eltern die Suche erleichtern und bietet eine Übersicht der Berliner Kitas.

Da die meisten Kitas ihre freien Plätze zum August vergeben, aufgrund der Einschulung der ältesten Kinder, ergeben sich besondere Herausforderungen für Eltern von Kindern, die in den Wintermonaten geboren sind.

Sollten Sie, bei der selbstständigen Suche, trotz vorhandenen Gutscheins, erfolglos bleiben, melden Sie Ihren Betreuungsbedarf dem zuständigen Jugendamt. Einige führen interne Wartelisten und unterstützen bei der Vermittlung von Kita-Plätzen. Weiterhin kann man die Monate, bis ein Betreuungsplatz vorhanden ist, mit einer selbstbeschafften Ersatzbetreuung überbrücken. Die Kosten für die Betreuung des Kindes im eigenen Haushalt werden vom Jugendamt mit finanziell unterstützt. (dieses Angebot gilt in allen Bezirken, bis auf Tempelhof-Schöneberg – Stand 01.01.2020)

Die Voraussetzungen und die Regelungen für eine selbstbeschaffte Kinderbetreuung wird in den Bezirken leider unterschiedlich gehandhabt.

Hier finden Sie als Beispiel die Regelung vom Bezirk Steglitz-Zehlendorf.

Anmeldestellen der Jugendämter in den Bezirken

  • Charlottenburg-Wilmersdorf: Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, Telefon: 030 9029-15224
  • Friedrichshain-Kreuzberg: Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin, Telefon: 030 9 02 98-26 07
  • Lichtenberg: Große-Leege-Straße 103, 13055 Berlin, Telefon: 030 9 02 96-53 17 (derzeit nur über die Nr: 030/115)
  • Marzahn-Hellerdorf: Riesaer Straße 94, 12627 Berlin, Telefon: 030 90293-4525/-4524
  • Mitte: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin, Telefon: 030  9018-24121
  • Neukölln: Karl-Marx-Straße 83-85, 12043 Berlin, Telefon: 030 90239-2332
  • Pankow: Fröbelstraße 17, Haus 7, 10405 Berlin, Telefon: 030 9 02 95-58 58/ -5862/ -5049
  • Reinickendorf: Nimrodstraße 4 –14, 13469 Berlin, Telefon: 030 9 0294-6676
  • Spandau: Carl-Schurz-Straße 2/6, 13597 Berlin, Telefon: 030 90279-2446/ -2052/ -2884/ -3276
  • Steglitz-Zehlendorf: Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin, Telefon: 030 90299-5342
  • Tempelhof-Schöneberg: Rathausstraße 27, 12105 Berlin-Mariendorf, Telefon: 030 90277-2308
  • Treptow-Köpenick: Groß-Berliner Damm 154, 12489 Berlin, Telefon: 030 9 02 97-5342/ -5263

Betreuung in den Grundschulen

In Berlin gibt es verschiedene Formen von Ganztagsgrundschulen:

  1. Grundschulen mit offenem Ganztagesbetrieb
    bieten eine ergänzende Betreuung mit Betreuungsmodulen zur verlässlichen Halbtagsgrundschule an mit Öffnungszeiten von 7:30 bis 13:30 Uhr. Eine ergänzende Förderung und Betreuung ist möglich in den Zeiten von 6:00 bis 7:30 Uhr, von 13:30 bis 16:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr.
  2. Gebundene Ganztagsgrundschulen
    führen in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr schulpflichtige Veranstaltungen durch.

    Auch hierbei können ergänzende Betreuungsmodule bei Bedarf beantragt werden. In Einzelfällen kann über 18:00 Uhr hinaus eine Betreuung mit dem Schulamt vereinbart werden.

Bei der Anmeldung der Schulanfänger:innen im November stellen Sie gleichzeitig Ihren Antrag auf Betreuung an der Grundschule. Ihr Bedarf, z. B. wegen Ausbildung oder Berufstätigkeit, wird geprüft und Sie erhalten vom Schulamt einen Bescheid. Für alle anderen Schulkinder kann jederzeit ein Antrag in der Schule oder beim Schulamt gestellt werden, z. B. wenn sich Ihre Arbeitszeit erhöht oder verlagert oder Sie sozialpädagogischen Bedarf haben.

Anmeldefristen

Nehmen Sie mit dem Jugendamt/der Kitagutscheinstelle ihres Bezirks, bei Grundschulkindern mit der Schule oder dem Schulamt Kontakt auf und beantragen Sie rechtzeitig, d. h. zwischen zwei und sechs Monate vor Betreuungsbeginn, die Betreuung Ihres Kindes. Um Ihrem Kind die Eingewöhnung zu erleichtern, kann es schon vier Wochen vor Arbeitsbeginn betreut werden.

Kurzfristige Betreuungsplätze 
Unabhängig von Anmeldefristen kann ein Kind auch kurzfristig für eine Betreuung angemeldet werden. Das gilt insbesondere bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, bei Auftreten einer besonderen pädagogischen oder familiären Situation, für Neugeborene und für nach Berlin zugezogene Kinder.

Betreuungsumfang

Jedes Kind hat mit dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung täglich von 5-7 Stunden

Berufstätige

In Abhängigkeit von Ihren Arbeitszeiten erhält Ihr Kind einen Betreuungsgutschein in Form von Halbtags-, Teilzeit-, Ganztags- oder erweiterter Ganztagsbetreuung. Geben Sie sowohl die Zeiten ihres längsten Arbeitstages als auch die wöchentlichen durchschnittlichen Arbeitszeiten an.  In vielen Berufen sind durch die Arbeitszeitflexibilisierung zunehmend Arbeitszeiten am späten Nachmittag und Abend üblich. Dazu kommen die Berufe mit Schichtarbeit. Auch in Teilzeit kann die Verpflichtung zu „langen“ Arbeitstagen bestehen.

Falls Ihre Arbeitszeit sich künftig erhöht, stellen Sie einen neuen Antrag. Der Betreuungsbescheid wird entsprechend Ihres anerkannten Bedarfs verändert.

Studierende oder Auszubildende

Sie haben wie Berufstätige einen Anspruch auf Kinderbetreuung in Abhängigkeit von Ihren Ausbildungs- und Wegezeiten. An einigen Universitäten und Fachhochschulen gibt es Kindertagesstätten.

Arbeitslose

Arbeitssuchend gemeldete Eltern bekommen für ihr Kind zunächst einen Halbtagsplatz mit einer Betreuungszeit von bis zu sieben Stunden. Wenn Sie eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen, wird die Betreuung entsprechend der Arbeitszeit erweitert. Das gilt natürlich auch, wenn Sie sich selbständig machen oder eine geförderte Bildungsmaßnahme aufnehmen.

Auch bei Arbeitslosigkeit ist der Kitabesuch für Ihr Kind wichtig! Es kommt vor, dass arbeitslose Eltern ihre Kinder nicht zum Kitabesuch anmelden, weil die Kostenbeteiligung das geringe Haushaltsbudget besonders belastet, insbesondere wenn mehrere Kinder in der Familie leben. Gerade bei Arbeitslosigkeit und den damit verbundenen Problemen sollten Sie aber bedenken, dass der Kitabesuch für Ihr Kind wichtig ist. Es hat dort viel Kontakt mit anderen Kindern, angeleitete Aktivitäten in der Gruppe, wird sprachlich gefördert und erhält eine Bildungschance, die für sein späteres Leben große Bedeutung hat. Wenn Sie die Kita- und Tagespflegekostenbeteiligung nicht alleine aufbringen können, können Sie  beim Jugendamt eine Härtefallregelung beantragen, um gegebenenfalls von den Kosten des Betreuungsplatzes befreit zu werden.

Teilnehmende an einer Bildungsmaßnahme

Wenn Sie arbeitslos sind und eine vom Arbeitsamt geförderte Maßnahme aufnehmen, haben Sie im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel der Agentur für Arbeit Anspruch auf einen Betreuungszuschuss von 130 Euro pro Monat und Kind und können beim Jugendamt eine Erweiterung der Betreuungszeiten beantragen. Diese Maßnahmen können sein:

  • Weiterbildung (Bildungsgutschein)
  • Umschulung (Weiterbildungsmaßnahme mit Kammerabschluss/Bildungsgutschein)
  • Betriebliche und Gruppentrainingsmaßnahmen, aber auch
  • Erstausbildung mit Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Der Zuschuss wird für die Dauer der Maßnahme gewährt und kann auch für private Betreuung verwendet werden.

Info der Senatsverwaltung zur Kindertagesbetreuung