Weiter so: Höhere Steuerentlastung für Alleinerziehende!

Berlin, 4. Juni 2020.

Die Große Koalition hat sich mit dem Konjunk­turpaket darauf verständigt, Alleinerziehende durch höhere Steuer­entlastungen zu unterstützen. Für zwei Jahre soll der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 auf 4.000 Euro an­gehoben werden. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers:

„Wir begrüßen, dass die Regierung durch die Steuererleichterungen anerkennt, was Alleinerziehende Tag für Tag leisten: Kinder erziehen und betreuen, das Familieneinkommen verdienen und den Haushalt stemmen. Die Coronakrise hat diese höhere Belastung allerdings nicht verursacht, sondern sie wie in einem Brennglas deutlich ge­macht. Da wir mit einer dauerhaften Mehrbelastung von Alleinerzie­henden zu tun haben, sollte auch der Entlastungsbetrag für Allein-erziehende dauerhaft erhöht werden!

Insgesamt brauchen wir den Mut für grundlegende Reformen in der Familienbesteuerung, um für Steuergerechtigkeit für Alleinziehende zu sorgen. Der VAMV plädiert für einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteue­rung, statt der bestehenden Besteuerung nach Familienform.“

Denn um Alleinerziehende vergleichbar wie Ehepaare zu entlasten, muss der Entlastungsbetrag noch weiter angehoben werden. Mit dem Entlastungsbetrag haben Alleinerziehende am Jahresende ma­ximal 860 Euro mehr im Portmonee. Ehepaare haben durchs Split­ting bis zu 17.000 Euro im Jahr mehr zur Verfügung, das finden Alleinerziehende ungerecht.

Der VAMV fordert, solange es das Ehegattensplitting gibt, den Ent­lastungsbetrag für Alleinerziehende an den steuerlichen Grundfrei­betrag zu koppeln und regelmäßig anzupassen. Und langfristig eine Individualbesteuerung für alle Hand in Hand mit einer Kindergrundsi­cherung.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
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Bundesvorsitzende:
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1967 gegründet als Verband lediger Mütter