Seit 1. Juli 2019 ist der Kinderzuschlag (KiZ) für Alleinerziehende geöffnet: Der Gesetzgeber hat die Anrechnung von Kindeseinkommen mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ verbessert. Ab dem 1. Januar 2020 treten weitere Verbesserungen bei der Anrechnung von Elterneinkommen in Kraft. Wurde Ihr Antrag bisher abgelehnt? Möglicherweise besteht jetzt ein Anspruch oder es könnte sich lohnen, 2020 einen neuen Antrag zu stellen!

Der KiZ ist ein Zuschlag zum Kindergeld von bis zu 185 Euro pro Kind. Der KiZ soll Eltern unterstützen, die mit ihrem Einkommen zwar für sich selbst, aber nicht für ihre Kinder sorgen können.

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