Neue Kindesunterhaltsbeträge in der Düsseldorfer Tabelle!

Ab Januar 2019 gelten neue Beträge für den Kindesunterhalt. Diese werden durch die Düsseldorfer Tabelle festgelegt, die die Leitlinien für den Unterhaltsbedarf vorgibt. Der Mindestunterhalt wurde zum 1. Januar 2019 wie gesetzlich vorgeschrieben an das durch die Mindestunterhaltsverordnung 2017 prognostizierte Existenzminimum angepasst.

Alle Infos dazu und die aktuelle Tabelle findet ihr auf der Seite des Bundesverbandes.