Zeich-Haeuser

Die Ausübung des Sorgerechts ist in den Bundesländern in der Regel von den Kontaktbeschränkungen und auch Aufenthaltsbeschränkungen ausgenommen.

Infos vom VAMV-Bundesverband:

Welche Auswirkungen haben die Kontaktbeschränkungen im Einzelfall auf den Umgang, was darf man, und was nicht? Einen grundsätzlichen Artikel dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes. Es wird auch erläutert, warum es zur Beantwortung dieser Fragen sinnvoll sein kann, in die Rechtsverordnung oder Allgemeinverfügung des jeweiligen Bundeslandes zu schauen. Es sind die Bundesländer, die jetzt festlegen, welche Rechte ihrer Bürger*innen sie dem Gesundheitsschutz zuliebe wie weit einschränken.

Infos vom Bundesjustizministerium

Das Bundesjustizministerium hat unter dem Titel „Was die Coronakrise für Trennungsfamilien und den Umgang mit ihren Kindern bedeutet“ aktuelle Fragen und Antworten zum Umgangs- und Sorgerecht veröffentlicht.

Berlin

Regelung von Kindesumgängen bei getrennten Eltern während der Coronapandemie (Umgangsempfehlungen des Jugendamtes vom 26.3.2020) – Erziehungs-und Familienberatungsstelle des Jugendamts Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin

Die offizielle Ausführung in Berlin ist es hier zu finden und wie folgt formuliert:
Artikel 1 – Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung
5. Teil Vorübergehende Kontaktbeschränkungen
§ 14 Kontaktbeschränkungen im Stadtgebiet von Berlin
d) der Besuch bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern und die Wahrnehmung des Sorgerechts oder Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich